Bewohnerbeirat

Der Bewohnerbeirat vertritt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner in Form eines Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechts. Seine Aufgabe ist es, zu vermitteln und mit der Einrichtungsleitung eigene Vorschläge und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zum Tragen zu bringen. Er wird in regelmäßigen Abständen neu gewählt und kann sich neben den Bewohnerinnen und Bewohnern auch aus Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen zusammensetzen.

Im St. Elisabeth-Stift hat der Bewohnerbeirat sich insbesondere der Aufgabe angenommen, neue Hausbewohner:innen zu begrüßen, sie mit den Gegebenheiten des Hauses vertraut zu machen und somit das Einleben zu fördern.