Gemeinsam für eine starke Gemeinschaft: die MAV im CHRISTOPHORUS St. Elisabeth-Stift
In unserem Haus gibt es wie in jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung eine Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter*innen gegenüber dem Dienstgeber. Sie tragen so maßgeblich zur Weiterentwicklung der Einrichtung bei.
Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wird als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet.
Die MAV hat ein Recht auf Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten sowie bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen nach Ablauf der Probezeit. Darüber hinaus hat sie ein Vorschlagsrecht bei allgemeinen personellen Angelegenheiten und ein Antragsrecht in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.
Die MAV hat außerdem ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeiter*innen, bei persönlichen (das Arbeitsverhältnis betreffenden) Angelegenheiten einzelner Mitarbeitenden und bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung.
Dienstgeber und MAV können auch Dienstvereinbarungen abschließen, die ausschließlich für die Dienstverhältnisse in bestimmten Einrichtungen gelten.
Zu den Sitzungen der MAV wird regelmäßig die Einrichtungsleitung eingeladen, um die oben genannten Themen miteinander zu besprechen.
Gern nehmen die Mitglieder der MAV Anregungen und Fragen von Mitarbeiter*innen entgegen und kümmern sich um ihre Bearbeitung.