Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist am besten mit dem Begriff „Pflege auf Zeit“ zu beschreiben.
Kurzzeitpflege kann in folgenden Situationen notwendig und sinnvoll sein:

  • pflegende Angehörige benötigen zur Wiederherstellung oder Erhaltung ihrer Pflegebereitschaft Urlaub
  • die Pflegeperson steht wegen eigener Krankheit oder wegen Kuraufenthalts vorübergehend nicht zur Verfügung
  • nach Akutversorgung im Krankenhaus kann der ältere Mensch oft noch nicht wieder selbständig in der häuslichen Umgebung leben
    (Die Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt oft sehr schnell, wogegen sich bei älteren Menschen die Genesung häufig verzögert einstellt.)
  • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist eine gewisse Zeit zu überbrücken, weil eine Pflegekraft oder eine stationäre Pflegeeinrichtung noch nicht gefunden wurden


In diesen Fällen haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Im St. Elisabeth-Stift stehen bis zu zehn sogenannte „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung.

Hinsichtlich der Finanzierung der Kurzzeitpflege ist eine Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse unabdingbar. Im allgemeinen werden die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen sowie die darin enthaltenen Kosten für soziale Betreuung und Behandlungspflege seitens der Pflegekassen übernommen. Auch zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können im Rahmen der Kurzzeitpflege über die Pflegekasse refinanziert werden.

Hinsichtlich der Dauer und der Höhe der Leistungen existieren jedoch Begrenzungen, über die die Pflegekasse informiert.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen vom Kurzzeitpflegegast getragen werden.

Die Vergütungssätze in der Kurzzeitpflege können Sie unter dem Stichwort „Vollstationäre Pflege“ als PDF-Datei herunterladen. Die dort genannten Preise gelten entsprechend.