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Kurzzeitpflege


Kurzzeitpflege ist am besten mit dem Begriff  "Pflege auf Zeit" zu beschreiben.
Kurzzeitpflege kann in folgenden Situationen notwendig und sinnvoll sein:

  • pflegende Angehörige benötigen zur Wiederherstellung oder
    Erhaltung ihrer Pflegebereitschaft Urlaub
  • die Pflegeperson steht wegen eigener Krankheit oder wegen
    Kuraufenthalts vorübergehend nicht zur Verfügung
  • nach Akutversorgung im Krankenhaus kann der ältere Mensch oft
    noch nicht wieder selbständig in der häuslichen Umgebung leben
    (Die Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt oft sehr schnell,
    wogegen sich bei älteren Menschen die Genesung häufig verzögert
    einstellt.)
  • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist eine gewisse Zeit
    zu überbrücken, weil eine Pflegekraft oder eine stationäre Pflegeein-
    richtung noch nicht gefunden wurden

In diesen Fällen haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Im St.-Elisabeth-Stift stehen vier sogenannte "eingestreute" Kurzzeitpflege-
plätze zur Verfügung. Jährlich werden etwa 60 Kurzzeitpflegegäste betreut.
Es besteht eine hohe Kompetenz, Kurzzeitpflegegästen ihren Aufenthalt so
angenehm und sicher wie möglich zu gestalten.

Hinsichtlich der Finanzierung der Kurzzeitpflege ist eine Kontaktaufnahme
mit der Pflegekasse unabdingbar. Im allgemeinen werden die Kosten für
die pflegebedingten Aufwendungen sowie die darin enthaltenen Kosten
für soziale Betreuung und Behandlungspflege seitens der Pflegekassen
übernommen. Hinsichtlich der Dauer und der Höhe der Leistungen
existieren jedoch Begrenzungen, über die die Pflegekasse informiert.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen vom Kurzzeitpflegegast
getragen werden.

Die Vergütungssätze in der Kurzzeitpflege können Sie unter dem Stichwort "Vollstationäre Pflege" als PDF-Datei herunterladen. Die dort genannten Preise gelten entsprechend.

St.-Elisabeth-Stift Nottuln
Uphovener Weg 5-7
48301 Nottuln
Tel.: 02502 220-6500
infoelisabethstift-nottuln.de


 

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