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Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung setzt sich in partnerschaftlicher Zusammenarbeit
mit der Einrichtungsleitung für die Belange der Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung ein. In den Vorschriften des Deutschen Caritasverbandes und in den Arbeits-vertragsrichtlinien (AVR) ist verankert, welche Aufgaben die Mitarbeitervertretung wahrzunehmen hat. Dies sind u. a.

  • Mitwirkung bei der Einstellung neuer Mitarbeiter
  • Mitwirkung bei Ein- und Höhergruppierungen
  • Mitbestimmung bei Kündigungen seitens des Dienstgebers
  • Mitwirkung bei einer Versetzung oder der Zuweisung neuer Arbeits-
    oder Aufgabengebiete

Bei diversen Maßnahmen ist die Mitwirkung der Mitarbeitervertretung gefragt;
insbesondere, wenn es um die Einhaltung und Überwachung von Schutzvor-
schriften und -gesetzen geht.

Die Mitarbeitervertretung ist Ansprechpartner für alle Mitarbeiter.

St.-Elisabeth-Stift Nottuln
Uphovener Weg 5-7
48301 Nottuln
Tel.: 02502 220-6500
infoelisabethstift-nottuln.de


 

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